» Wo alles abgebrannt
ist, kommt das Feuer
nicht wieder«


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Liquiditätssicherung

Factoring
Die Kernfunktionen von Factoring sind die Finanzierung, die Delkredereübernahme und die Übernahme von Dienstleistungen durch den Factor. Auf Grundlage des Forderungsankaufs stellt der Factor in der Regel eine Vorauszahlung in Höhe von 80 bis 90 Prozent des Forderungsbetrags dem Anschlusskunden zur Verfügung (Finanzierungsfunktion). Durch den regresslosen Forderungsverkauf geht das Ausfallrisiko (Delkredere) auf den Factor über (echtes Factoring, true sale). Dadurch ist der Forderungsverkäufer zu 100 Prozent vor Forderungsausfällen gesichert. Des Weiteren übernimmt der Factor auch das Debitorenmanagement für seinen Anschlusskunden (Full-Service-Factoring). Hierzu gehören die Debitorenbuchhaltung, das Mahnwesen und das Inkasso.
Der Forderungsverkäufer ist verpflichtet, die vom Factor erhaltene Bevorschussung vorrangig zur Begleichung der Vorlieferanten zu verwenden. Skontierungsmöglichkeiten auf der Einkaufsseite des Forderungskäufers sind zusätzlicher Anreiz, die Lieferanten vorrangig zu bezahlen. In Folge des regresslosen Kaufs der Forderungen sind diese nicht mehr in der Bilanz der Factoring-Kunden zu aktivieren. Bei einer gleichzeitigen Reduzierung von Verbindlichkeiten ergibt sich damit cet. par. insgesamt eine Bilanzverkürzung bei dem Factoring-Kunden. Dies führt bei einem unverändertem Eigenkapital zu einer höheren Eigenkapitalquote und damit ggf. zu einem besseren (Bank-)Rating. Durch eine bessere Ratingeinstufung können damit durch Factoring ggf. auch bessere Kreditkonditionen bei anderen Fremdkapitalgebern erzielt werden.
Im Factoringverfahren entstehen Kosten durch die Factoringgebühr, den Vorfinanzierungszinssatz und die Delkredereprüfung. Die Factoringgebühr wird auf den (Brutto-) Umsatz erhoben und bewegt sich in einer Größenordnung von ca. 0,25% bis 1,0%. Tendenziell ist die Gebühr umso niedriger, je größer der Jah- resumsatz ist. Bei Gesellschaften mit weniger als 2.500 Tsd. € Jahresumsatz kann die Factoringgebühr auch weit über 1,0% liegen.
Der Vorfinanzierungszinssatz wird auf den effektiven Vorfinanzierungszeitraum erhoben und wird auch forderungsgenau abgerechnet. Bei einer Forderungslaufzeit von z.B. 38 Tagen fällt der Zins auf die Bevorschussung von genau 38 Tagen an. Übliche Zinssätze liegen zwischen 4,0% und 8,0% und sind meis- tens an einen Referenzzinssatz (z.B. 3M-EURIBOR) gekoppelt. Tendenziell ist der Zins umso niedriger, je besser die Bonität des Kunden ist. Die Delkredereprüfung umfasst die Kreditprüfung der jeweiligen Debitoren. Sie fällt jährlich pro Debitor an und bewegt sich zwischen 20 € und 60 € pro Debitor und Jahr. Der Nutzen des Verfahrens entsteht durch den Einsatz der Liquidität. Durch den Einsatz des Factoring erfolgt zunächst ein Aktivtausch (Forderung gegen Geld). [Auszug: Wikipedia]